Eintragungsschein
Wer wärend der Eintragungsfrist nicht in seiner Heimatgemeinde anwesend ist, kann einen Eintragungsschein bei seiner Wohnortgemneinde beantragen (mündlich, Fax, Email). Damit kann man sich in allen bayerischen Rathäusern eintragen. Auch gibt es in Krankenhäusern einen Eintragungstermin, wozu man den Eintragungsschein benötigt. Bei Volksbegehren gibt es keine Briefwahl! Mit dem Eintragungsschein kann man auch die Eintragungsmöglichkeiten am Sonntag in Traunstein, Kirchanschöring und Grabenstätt nutzen. ANTRAG AUF ERTEILUNG EINES EINTRAGUNGSSCHEINS
Alle Infos zum VB
Hier gibt es alle Informationen zum Volksbegehren Artzenschutz - Rettet die Bienen
Eintragungszeiten
Auf https://rathausfinder.volksbegehren-artenvielfalt.de/ finden Sie die Eintragungszeiten aller Gemeinden und Städte