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Eintragungszeiten im Landkreis Traunstein
Drei Wochen vor Beginn des Volksbegehrens haben noch nicht einmal Eindrittel der Gemeinden im Landkreis Traunstein ihre Eintragungszeiten veröffentlicht. Bestandteil der Veröffentlichung ist auch die Bekanntgabe der Zeiten, zu der man Einsicht ins Wählerverzeichnis nehmen kann. Das alles ist Bürger- und Demokratiefeindlich. Darüber hinaus weigert sich die Gemeinde Inzell bisher, die Plakatierung zu ermöglichen. Laut einem Schreiben des Bayerischen Innenministeriums ist das aber ein verfassungsmäßig verbürgtes Recht.